Ab dem 01. Juli 2024 ist die Mitnahme von elektrisch angetriebenen Tretrollern (Elektro-Tretrollern) auf den Buslinien im SH-Tarif sowie bei der Kieler Fördeschifffahrt aus Sicherheitsgründen untersagt. Auch gegen Entgelt ist die Mitnahme ausgeschlossen.

Grund: Für die in Elektro-Tretrollern verbauten Akkus gelten schwache Sicherheitsvorgaben. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein Akku ohne vorherige Anzeichen explodiert. Dabei treten toxische Gase aus und es kommt zu Rauch- und Brandentwicklung.

Hiervon abweichend gilt das Mitnahmeverbot nicht im Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Für Fahrten über die Tarifgrenze des hvv bedeutet dies, dass ab dem Überschreiten der hvv-Tarifgrenze eine Mitnahme möglich ist. Bei der VKP betrifft dies bspw. die Buslinien 410 und 411 im Fahrtabschnitt Bornhöved/Trappenkamp - Bad Segeberg.

Ergänzende Hinweise: Das Mitnahmeverbot gilt für alle elektrisch angetriebenen Tretroller (auch E-Scooter genannt) jeglicher Bauweise, auch wenn sie eine allgemeine Betriebserlaubnis / ein Kennzeichen haben.

Das Mitnahmeverbot gilt nicht für andere Kleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, z.B. E-Bikes, Pedelecs oder Elektro-Rollstühle, da hier sichere Akkus verbaut sind.